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Drei Frauen und vier Männer kandidieren in Bürglen

Neben zwei Bisherigen kandidieren am 3. März 2024 fünf Neue auf der Liste der Ortspartei CVP - Die Mitte Bürglen für den Urner Landrat.


Von links: Karin Gisler-Walker, Ian Danioth, Tino Baumann, Roman Imhof (vorne, Mitte), Tobias Gisler, Franziska Gisler, Bernadette Arnold- Furrer zusammen mit Bürgler Regierungsrat Urban Camenzind.


Die Ortspartei CVP - Die Mitte Bürglen nominiert sieben Kandidierende für die Landratswahlen vom 3. März 2024. Neu kandidieren:

  • Tino Baumann (23), diplomierter Kaufmann und Zimmermann sowie Vorstandsmitglied der Jungmannschaft Bürglen und Mitglied im Leiterteam des Turnvereins Bürglen;

  • Roman Imhof (43), Fachspezialist Sicherungsanlagen und Zugbeeinflussung bei den SBB sowie Vizepräsident des Zentralschweizer Nationalturnverbands und Trainer bei Floorball Uri;

  • Franziska Gisler (41), Tierärztin bei der Gross- und Nutztierpraxis Uri sowie Mutter von drei Kindern;

  • Karin Gisler-Walker (55), Mutter von drei erwachsenen Kindern, gelernte Floristin sowie Mitarbeiterin beim Hauswartsdienst der Schule Bürglen

  • und Ian Danioth (20), Informatik-Student an der Universität Zürich und Mitglied der Jungen Mitte Uri.

Die Kandidatinnen und Kandidaten wurden einstimmig und mit Akklamation für die kommenden Landratswahlen vom 3. März 2024 nominiert. Die beiden Bisherigen, Landrätin Bernadette Arnold-Furrer und Landrat Tobias Gisler, stellen sich für eine weitere Legislatur zur Verfügung.


Gemeindeversammlung vorbesprochen

An der Mitgliederversammlung wurden gemäss der Mitteilung auch die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 16. November diskutiert. Die CVP - Die Mitte Bürglen unterstützt sämtliche Anträge des Gemeinde- und Schulrats. Insbesondere befürwortet sie die Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe, damit die Besoldung der Feuerwehrangehörigen auf das Niveau von anderen Gemeinden angepasst werden kann, sowie den Zusatzkredit an den Bau der Güterwege.


Erfreut zeigte man sich über den Antrag des Gemeinderats, den Steuerfuss für natürliche Personen bei 92 Prozent und den Kapitalsteuersatz der juristischen Personen bei 0,01 Prozent zu belassen.

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